TriesteCasting.com
ÜBER UNSWIE MACHT DASANMELDENEXTRAKONTAKTIERE UNSLINKS

Sonntag, 20. Mai 2012




WIE MACHT MAN DAS?

Die Figur der „Komparse“ existiert heutzutage nicht mehr und die neue Berufsrolle wird technisch als „Kleindarsteller“ definiert.
Wer am Drehort arbeitet, muss der Filmproduktion/Fernsehproduktion für eine vom nationalen Vertrag der Mitarbeiter der Unterhaltung bestimmte Zeit, Mittagessen- bzw. Abendessenpause nach Arbeitsplan inbegriffen, zur Verfügung sein.
Der Kleindarsteller wird gewöhnlich im Tagelohn engagiert und direkt von der Produktion bezahlt.
Wenn eine Person der Teilnahme an die Herstellung eines Films/einer Fiction als Kleindarsteller Zustimmung gibt, muss sie die höchste Bereitschaft, Professionalität und Pünktlichkeit garantieren.

NOTWENDIGE ERFORDERNISSE

Um in der Welt der Unterhaltung als Kleindarsteller zu arbeiten, muss man über 18 Jahre alt sein, d.h. VOLLJÄHRIG sein; das gemäß dem aktuell gültigen Gesetz.
Es ist außerdem notwendig, italienischer Staatsbürger zu sein, einen gültigen Personalausweis und Steuernummer zu besitzen, von denen man eine Kopie am Tag der Engagement vorzeigen muss.
Infolge der Aufhebung des Ufficio Speciale Lavoratori dello Spettacolo (des Büros für Mitarbeiter der Unterhaltung) ist die Eintragung ins Anstellungsbuch keine Pflicht mehr und die bürokratische Praxis ist folglich vereinfacht worden.
Die Teilnahme von Minderjährigen wird nur nach ausdrücklicher Anforderung der Produktion für bestimmte Szenen akzeptiert und benötigt eine bestimmte bürokratische Praxis.












Webseite erstellt von: Francesco Gregori.